Es gibt viele gute Gründe sich für mehr Arbeits- und Lebensqualität zu engagieren – mit vereinten Kräften und erfolgreich. So haben die Mitglieder der IG Metall höhere Einkommen, kürzere Arbeitszeiten und längeren Urlaub erkämpft. Auch in wirtschaftlich schweren Zeiten gilt es, die Kaufkraft der Beschäftigten zu erhalten, ihnen im Betrieb den Rücken zu stärken und energisch für mehr soziale Gerechtigkeit in der Gesellschaft einzutreten.
Gemeinsam können wir mehr erreichen. Nur mit vielen Mitgliedern in den Betrieben können wir viel durchsetzten. Zusammen holen wir uns das verdiente Stück vom Kuchen!
Im Konflikt stehen wir an Ihrer Seite: Wir unterstützen Sie nicht nur finanziell bei Streik- oder Notfällen, sondern bieten auch Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht. Wir helfen Ihnen, zu Ihrem Recht zu kommen. Notfalls vor Gericht. Die Experten vom DGB-Rechtsschutz stehen unseren Mitgliedern im Ernstfall kostenlos zur Verfügung.
Wir handeln mit den Arbeitgebern faire Lohnerhöhungen aus. Die ausgehandelten Tarifverträge gelten jedoch nur für IG Metall-Mitglieder. Nur Mitglieder haben einen verbindlichen Rechtsanspruch auf die tariflichen Leistungen. Für alle anderen gelten die gesetzlichen Regelungen – und die sind oft schlechter. Hier gilt das solidarische Prinzip: Je mehr Mitglieder die IG Metall hat, desto mehr kann die IG Metall bei Tarifverhandlungen für ihre Mitglieder aushandeln.
Wir kümmern uns vor Ort in den Betrieben. Unsere Betriebsräte und Vertrauensleute sind jederzeit ansprechbar und helfen Ihnen zum Beispiel bei Arbeitsschutz, Urlaubsanspruch oder Überstundenregelungen.
DIE NEUE DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG (EU-DSGVO) MACHT EINE ANPASSUNG DER BISHERIGEN BEITRITTSERKLÄRUNGEN ERFORDERLICH. BISLANG MUSSTE EIN BEITRITTSKANDIDAT DIE BEITRITTSERKLÄRUNG IN DIE IG METALL UND DAS SEPA-LASTSCHRIFTMANDAT UNTERSCHREIBEN. SEIT DEM 25. MAI 2018 BEDARF ES AUCH DER SCHRIFTLICHEN ZUSTIMMUNG ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG.