Warum IG Metall Mitglied werden?

Unser Antrieb

Es gibt viele gute Gründe sich für mehr Arbeits- und Lebensqualität zu engagieren – mit vereinten Kräften und erfolgreich. So haben die Mitglieder der IG Metall höhere Einkommen, kürzere Arbeitszeiten und längeren Urlaub erkämpft. Auch in wirtschaftlich schweren Zeiten gilt es, die Kaufkraft der Beschäftigten zu erhalten, ihnen im Betrieb den Rücken zu stärken und energisch für mehr soziale Gerechtigkeit in der Gesellschaft einzutreten.  


Unser Motor

 

Gemeinsam können wir mehr erreichen. Nur mit vielen Mitgliedern in den Betrieben können wir viel durchsetzten. Zusammen holen wir uns das verdiente Stück vom Kuchen!


Schutz

Im Konflikt stehen wir an Ihrer Seite: Wir unterstützen Sie nicht nur finanziell bei Streik- oder Notfällen, sondern bieten auch Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht. Wir helfen Ihnen, zu Ihrem Recht zu kommen. Notfalls vor Gericht. Die Experten vom DGB-Rechtsschutz stehen unseren Mitgliedern im Ernstfall kostenlos zur Verfügung.

Erfolgreiche Tarifpolitik

Wir handeln mit den Arbeitgebern faire Lohnerhöhungen aus. Die ausgehandelten Tarifverträge gelten jedoch nur für IG Metall-Mitglieder. Nur Mitglieder haben einen verbindlichen Rechtsanspruch auf die tariflichen Leistungen. Für alle anderen gelten die gesetzlichen Regelungen – und die sind oft schlechter. Hier gilt das solidarische Prinzip: Je mehr Mitglieder die IG Metall hat, desto mehr kann die IG Metall bei Tarifverhandlungen für ihre Mitglieder aushandeln. 

Erfolgreiche Betriebspolitik

Wir kümmern uns vor Ort in den Betrieben. Unsere Betriebsräte und Vertrauensleute sind jederzeit ansprechbar und helfen Ihnen zum Beispiel bei Arbeitsschutz, Urlaubsanspruch oder Überstundenregelungen.


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Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)

Neue Beitrittserklärung

DIE NEUE DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG (EU-DSGVO) MACHT EINE ANPASSUNG DER BISHERIGEN BEITRITTSERKLÄRUNGEN ERFORDERLICH. BISLANG MUSSTE EIN BEITRITTSKANDIDAT DIE BEITRITTSERKLÄRUNG IN DIE IG METALL UND DAS SEPA-LASTSCHRIFTMANDAT UNTERSCHREIBEN. SEIT DEM 25. MAI 2018 BEDARF ES AUCH DER SCHRIFTLICHEN ZUSTIMMUNG ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG.

 

Ab dem 25. Mai 2018 dürfen nur noch die neuen Beitrittserklärungen mit der Datenschutzerklärung verwendet werden. Sollten versehentlich "alte" Beitrittserklärungen ab dem 25. Mai 2018 unterzeichnet werden, müssen die betreffenden Mitglieder zusätzlich eine "neue" Beitrittserklärung unterzeichnen. 

Die Beitrittserklärung stellen wir Euch online zur Verfügung. Bitte druckt diese bei Bedarf aus und verwendet sie, bis die Printversionen verfügbar sind.

Die IG Metall Beitrittserklärung im Format A4 ist in Kürze auch in unserer Geschäftsstelle erhältlich.

Bitte beachtet, dass alle alten Beitrittsformulare, ob in gedruckter Form oder digital, zu entsorgen sind.